| << Wer seinen Fahrstreifenwechsel im... dene Unfallschäden alleine. | Will der Betroffene durch seine... aßenverkehr untersagt werden. >> |
Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann verkürzt werden
Diese für den Betroffenen günstige Entscheidung traf das Landgericht (LG) Erfurt.
Ausschlaggebend war für die Richter bei ihrer Entscheidung, dass der Verurteilte eine Bescheinigung vorgelegt hatte, in der ihm die erfolgreiche Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Intervention bei der DEKRA - bestehend aus drei Einzelgesprächen zu je 90 Minuten - bescheinigt worden war.
Ziel jener Maßnahme sei es gewesen, die Voraussetzungen für ein verkehrsgerechtes Verhalten so zu verbessern, dass die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Trunkenheitsdelikts vermindert werde (LG Erfurt, 7 Qs 135/11).
Vor diesem Hintergrund kann jedem Verkehrsteilnehmer nur geraten werden, nicht die "Flinte ins Korn zu werfen", sondern im Zusammenspiel mit einem erfahrenen Rechtsanwalt die Dinge zu erötern, die notwendig sind, um die Fahrerlaubnis rechtzeitig wieder zu erlangen.
Eingestellt am 18.11.2011 von Rechtsanwalt Felix Schmidt/Fachanwalt für Strafrecht
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