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ProViDa-Messungen bei Motorrad oft fehlerhaft
Gem. Physikalisch-Technischen Bundesamt sind die Messwerte bei einer Kurvenfahrt mit Schräglage durch den verringerten Reifenabrollumfang sowie die Messwerte für die Wegstrecke und die Geschwindigkeit systematisch zu groß berechnet worden.
Schrägfahrten beim Motorrad dürfen somit nicht mehr ausgewertet werden; es dürfen nur noch Messungen in aufrechter Sitzposition bzw. Fahrten ohne Wegstreckenmessung durchgeführt werden.
Insoweit müssen von der Verwaltungsbehörde bzw. dem ermittelnden Amtsrichter die Messungen im Einzelnen beschrieben werden, damit eine durchgeführte Messung gem. Rechtsprechung als "standartisiertes Messverfahren" angesehen werden kann.
Weiter ist zu klären, ob eine anlassbezogene Messung vorlag oder nicht, da ansonsten eine Verwertbarkeit der Messung ggf. nicht vorliegt, weil als Ermächtigungsgrundlage hierfür § 100 h StPO notwendig wäre.
Für Fragen rund um Geschwindigkeitsmessungen und sonstigen Fragen im Bereich des Straßenverkehrs sowie für vermeintliche Ordnungswidrigkeiten stehen wir Ihnen gerne in unseren Kanzleien in Heilbronnsowie in Lauffen am Neckar zur Verfügung.
Eingestellt am 03.12.2010 von Rechtsanwalt Felix Schmidt/Fachanwalt für Strafrecht
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