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Links Überholen und Ausscheren auf der Autobahn
Ein solcher Klassiker ist die Situation, dass ein Fahrzeug auf der Autobahn überholt werden soll und das zu überholende Fahrzeug ? für den Überholenden überraschend ? nach links ausschert und selbst zum Überholen ansetzt.
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 21.09.2010, Az.: VI ZR 263/09) hatte einen vergleichbaren Fall zu entscheiden.
Das überholende Fahrzeug musste nach links ausweichen, da der Überholte den Eindruck vermittelte, selbst nach links auszuscheren, um ebenfalls ein Überholmanöver einzuleiten. Durch das Ausweichmanöver des Überholers kam dieser von der Straße ab. Zu einem Kontakt zwischen beiden Fahrzeugen kam es nicht.
Der BGH traf nun die Entscheidung, dass den Überholten dennoch eine Mithaftung treffe, die in dem hier zu entscheidenden Fall jedenfalls die Höhe der Betriebsgefahr umfasse.
In der Praxis führt dies zu der Situation, dass Ihr im Verkehrsrecht, insbesondere im Recht der Verkehrsunfallregulierung versierter Rechtsanwalt, den Schaden in zwei Schritten teils über die ggf. vorhandene Vollkaskoversicherung, teils über die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren lassen muss, um Ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen hinreichend zu wahren.
Kontaktieren Sie uns daher in unserer Kanzlei in Heilbronn oder in Lauffen auf telefonischem Weg (07131/2039260) oder aber per Mail.
Eingestellt am 11.11.2010 von Rechtsanwalt Richard Herber
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