Fahrrad fahren mit 1,6 Promille

Nach dem VGH (Verwaltungsgerichtshof Hessen) ist bei einem Blut BAK von 1,6 Promille bei einem Fahrradfahrer die Anordnung eines Eignungsgutachtens gerechtfertigt, da künftig zu erwarten ist, dass dieser auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird, nachdem er schon als Fahrradfahrer mit einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille am Straßenverkehr teilgenommen hat, weshalb im Ergebnis dem Fahrradfahrer im Zweifel die Fahrerlaubnis entzogen werden darf.


Eingestellt am 12.04.2011 von Rechtsanwalt Felix Schmidt/Fachanwalt für Strafrecht
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