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Doppelt indiziertes Fahrverbot wird nicht automatisch addiert
Selbst wenn bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Ort von 33 km/h, die automatisch ein Fahrvebot nach sich zieht, zusätzlich noch ein weiters Regelfahrvebot indiziert ist, weil der Betroffene innerhalb eines Jahres damit zum zweiten Mal geblitzt wurde, kann der Betroffene nicht zu einem 2-monatigen Fahrverbot verurteilt werden.
Eine Addition der Tatbestandsmerkmale verbietet sich per se; es ist - wie vom Gesetzgeber vorgesehen - eine Gesamtschau - und Würdigung aller Taten vorzunehmen und zwar aus generalpräventiven Gründen.
Da vorliegend aber nur 1 Tat verwirklicht wurde, scheidet eine Addition der Fahrverbote aus; dies ist dem Ordnungswidrigkeitenrecht fremd.
Ergebnis: Eins und Eins ist nicht gleich Zwei!
Eingestellt am 15.06.2011 von Rechtsanwalt Felix Schmidt/Fachanwalt für Strafrecht
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