Einführung des zentralen Testamentregisters

Am 1. Januar 2012 wurde von der Bundesnotarkammer nunmehr das Zentrale Testamentsregister für Deutschland eingeführt.
 
Im Testamentsregister wird vermerkt, wo die Urkunde des Erblassers verwahrt wird. Bei jedem Sterbefall prüft die Bundesnotarkammer das Register auf registrierte Testamente, Erbverträge und sonstige notarielle Urkunden, welche für den Erbfall relevant sein könnten.
 
Für den Erblasser bedeutet dies nunmehr eine größere Sicherheit, dass sein letzter Wille aufgefunden und berücksichtigt wird.
 
Liegen Verwahrangaben vor, wird im Sterbefall sowohl das zuständige Nachlassgericht als auch die jeweilige Verwahrstelle selbst sofort elektronisch informiert. Im Register werden Angaben zur Person des Erblassers, zum Verwahrort und zur Urkunde erfasst. Nicht erfasst wird aber der Inhalt des Testaments. Damit wird weiterhin die erforderliche Vertraulichkeit gewahrt.                            
 
Das Zentrale Testamentsregister kann im übrigen nur von Notaren und Gerichten in ihrer amtlichen Funktion abgefragt werden.
 
Die Registrierung ist sehr günstig. Derzeit wird von einer einmaligen Registrierungsgebühr von knapp 20,- € ausgegangen.


Eingestellt am 03.01.2012 von Rechtsanwalt Ralph Wittlinger/Fachanwalt für Erbrecht
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