Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Ausgleichsansprüche und Nachlassverbindlichkeiten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 09.07.2008, AZ: XII ZR 179/05 entschieden, dass bei Beendigung einer nichtehelichen Lebens-gemeinschaft Ausgleichsansprüche bestehen können, welche bei Tod eines Partners Nachlassverbindlichkeiten für die jeweiligen Erben darstellen können.

In Betracht kommen hierbei nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH insbesondere jene Fälle, in welchen ein Partner durch Geldleistungen oder Arbeitsleistungen in die Immobilie des anderen Partners investiert hat.

In dem Urteil vom 09.07.2008 hat der BGH über einen Fall entschieden, in welchem beide Partner erhebliche Eigenleistungen und Geldbeträge in die Errichtung einer Immobilie investiert haben. Es war jedoch nur ein Partner als Alleineigentümer der Immobilie eingetragen. Der BGH hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass die Geld- und Arbeitsleistung des einen Partners dazu führt, dass dieser nach dem Willen beider auch langfristig an dem dadurch erzielten Vermögenszuwachs beteiligt werden soll. Deshalb können bei einer Trennung entsprechende Ausgleichsansprüche entstehen, welche beim Tod des Partners Nachlassverbindlichkeiten für die Erben darstellen.



Eingestellt am 06.06.2011 von Rechtsanwalt Ralph Wittlinger/Fachanwalt für Erbrecht
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