Lichtpflicht auch tagsüber; Abzocke vorprogrammiert

In vielen europäischen Ländern besteht der Grundsatz, dass man verpflichtet ist, tagsüber mit Licht zu fahren; andernfalls riskiert man ein - in der Regel - hohes Bußgeld.

Bei einer Auslandsfahrt sollten Sie daher die folgenden Lichtregeln beachten. Lichtpflicht bei Tag besteht momentan in 22 europäischen Ländern - mit erheblichen Unterschieden:

In Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien und Tschechien muss auf allen Straßen das Fahrlicht eingeschaltet werden.

In Italien, Rumänien, Russland und Ungarn gilt dies nur auf Autobahnen und außerorts.

In Bulgarien und Kroatien muss das Licht ausschließlich in den Wintermonaten auch tagsüber leuchten.

Die Schweiz und Frankreich empfehlen nur das Fahren mit Abblendlicht.

Hinweis: Bei Verstößen gegen die Lichtpflicht drohen zum Teil empfindliche Geldstrafen. Am tiefsten müssen Autofahrer in Estland mit rund 190 Euro und in Norwegen mit etwa 185 Euro in die Tasche greifen.

Wir empfehlen Ihnen, sich daher vor einer Fahrt ins Ausland dringend mit den dort geltenden Verkehrsregelen vertraut zu machen, weil ansonsten zu befürchten ist, dass die dortigen Strafverfolgungsbehörden ihre Unwissenheit auszunutzen versuchen.



Eingestellt am 22.06.2010 von Rechtsanwalt Felix Schmidt/Fachanwalt für Strafrecht
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)