Es gibt für Beamte keinen Anspruch auf die finanzielle Abgeltung von Urlaub

Es gibt für Beamte keinen Anspruch auf finanzielle Abgeltung von Urlaub, den er krankheitsbedingt nicht nehmen konnte.

Entschieden wurde das vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Zugrunde lag ein Fall eines Beamten, der vor seiner Pensionierung ein Jahr lang ununterbrochen dienstunfähig erkrankt war. Gleichwohl wollte dieser dafür eine finanzielle Entschädigung in Höhe von knap 10.000,- € für 62 Urlaubstage, die er in den Jahren 2007 und 2008 krankheitsbedingt nicht nehmen konnte.

Die erste Instanz wies die Klage ab. Die nächste Instanz bestätigte diese Abweisung. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Beamtenrecht - anders als das Arbeitsrecht - keine Abfindung für nicht genommenen Erholungsurlaub vorsehe; auch nicht aus aus europarechtlichen Regelungen, da ein Beamter - anders als der Arbeitnehmer - während der gesamten Zeit seiner Erkrankung einen Anspruch auf Fortzahlung seiner vollen Bezüge hat, weshalb die Unmöglichkeit, Erholungsurlaub zu nehmen, für den Beamten mit keinem finanziellen Nachteil verbunden sei, so dass dieser auch nicht ausgeglichen werden müsse (OVG Rheinland-Pfalz, 2 A 11321/09.OVG).



Eingestellt am 27.05.2010 von Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Krüger-Michels/Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht
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